Das Absetzen von Blutverdünnern oder Thrombozytenaggregationshemmern vor einer Zahnextraktion ist nicht nur unnötig, sondern auch sehr riskant. Kardiologe Dr. Alexander Nosikov wandte sich mit diesem Appell auf seinem Facebook-Profil an Ärzte und Patienten. Anlass für seine Stellungnahme war die Zunahme von Anfragen zu der Frage, ob solche Medikamente vor einer Zahnextraktion abgesetzt werden sollten.
Dies sind Medikamente, die die Bildung von Blutgerinnseln verhindern. Antikoagulanzien Beispielsweise verringern Rivaroxaban, Apixaban, Edoxaban, Dabigatran oder Warfarin das Risiko von Schlaganfall und Thrombose bei Erkrankungen wie Vorhofflimmern oder venöser Thromboembolie. Thrombozytenaggregationshemmer — wie Aspirin, Clopidogrel, Prasugrel oder Ticagrelor werden häufig nach dem Einsetzen eines Koronarstents oder bei hohem kardiovaskulärem Risiko eingesetzt.
Das Blutungsrisiko bei einer Zahnextraktion ist gering, wohingegen das Risiko einer Thrombose bei unsachgemäßem Abbruch der Therapie katastrophal sein kann.

Das Hauptproblem besteht darin, dass das Blutungsrisiko bei einer Zahnextraktion in der Regel beherrschbar ist, während das Thromboserisiko bei unsachgemäßem Absetzen der Therapie katastrophale Folgen haben kann. Die American Dental Association gibt an, dass bei den meisten Patienten die Antikoagulations- oder Thrombozytenaggregationshemmung vor einem zahnärztlichen Eingriff nicht angepasst werden muss und Blutungen üblicherweise lokal gestillt werden können.
Dies ist ein zentraler Punkt in Dr. Nosikovs Argumentation: Das Absetzen dieser Medikamente ist nicht harmlos. Bei einem Patienten mit einem Stent kann beispielsweise das Absetzen eines Thrombozytenaggregationshemmers zu einer Stentthrombose führen – einem akuten, lebensbedrohlichen Verschluss eines Koronargefäßes. Bei einem Patienten mit Vorhofflimmern kann ein unsachgemäßes Absetzen eines Antikoagulans das Risiko eines embolischen Schlaganfalls erhöhen. Die Folgen können Tod oder dauerhafte Behinderung sein.
Vorübergehende „Abdeckung“ mit Heparin – keine Standardpraxis für jeden Patienten
Es ist wichtig klarzustellen, dass niedermolekulare Heparine, die Patienten unter Handelsnamen wie Clexane oder Fraxiparine bekannt sind, kein universeller „Ersatz“ sind. Sie ersetzen keine Thrombozytenaggregationshemmer. Und bei direkten oralen Antikoagulanzien ist die sogenannte Überbrückung – die vorübergehende „Abdeckung“ mit Heparin Dies ist nicht die Standardvorgehensweise für jeden Patienten. Das American College of Cardiology betont außerdem, dass bei Patienten unter direkten oralen Antikoagulanzien eine Überbrückung mit Heparin oder niedermolekularem Heparin in der Regel nicht erforderlich ist, da die gerinnungshemmungsfreie Phase, sofern sie überhaupt notwendig ist, kurz ist.
Bei zahnärztlichen Eingriffen hängt die Entscheidung von vielen Faktoren ab: welche Medikamente der Patient einnimmt, warum er sie einnimmt, wann der Stent eingesetzt wurde, ob Vorhofflimmern, ein Schlaganfall in der Vorgeschichte, eine Nierenerkrankung oder ein hohes Blutungsrisiko besteht, welche Art von Zahnextraktion durchgeführt wird und welche Anästhesiemethode angewendet wird. Daher gibt es kein allgemeingültiges, sicheres Vorgehen, das für alle Patienten geeignet ist.
Aktuelle Leitlinien stufen die meisten kleineren zahnärztlichen Eingriffe als risikoarme Interventionen ein. Eine Überprüfung aus dem Jahr 2024 stellte fest, dass bei den meisten kleineren zahnärztlichen Eingriffen die Thrombozytenaggregationshemmung oder Antikoagulationstherapie ohne Unterbrechung fortgesetzt werden kann und lokale hämostatische Maßnahmen – wie Druck, Nähte, topische Hämostyptika oder Mundspülungen mit Tranexamsäure – nach Bedarf angewendet werden.
Bei manchen Patienten kann es erforderlich sein, eine Dosis auszulassen oder die Einnahme zu verzögern.

Dies bedeutet nicht, dass eine Therapieanpassung grundsätzlich ausgeschlossen ist. Bei manchen Patienten und bei risikoreicheren Eingriffen kann es notwendig sein, eine Dosis auszulassen, zu verschieben oder eine längere Pause einzulegen. Dies sollte jedoch im Vorfeld von einem Arzt beurteilt werden, der das kardiovaskuläre Risiko des Patienten kennt. Die SDCEP-Leitlinien betonen ebenfalls die Notwendigkeit einer spezifischen Risikobewertung in Abhängigkeit vom jeweiligen Medikament, dem Eingriff und dem Blutungsrisiko.
Der praktische Rat an Patienten ist eindeutig: Setzen Sie gerinnungshemmende oder thrombozytenaggregationshemmende Medikamente vor einer Zahnextraktion nicht eigenmächtig ab. Besteht für den Zahnarzt oder Chirurgen ein Blutungsrisiko, sollte er eine präoperative kardiologische Beratung veranlassen. In dieser Beratung sollten der Eingriff, das zu erwartende Blutungsrisiko und die Art der Anästhesie erläutert werden. Erst dann kann der Kardiologe eine schriftliche Empfehlung abgeben, ob die Therapie fortgesetzt, vorübergehend angepasst oder der Eingriff verschoben werden sollte.
Eine Zahnextraktion ist in den meisten Fällen kein Notfalleingriff. Daher ist es am sichersten, die Entscheidung rechtzeitig zu treffen – nicht erst am Tag des Eingriffs und nicht per Kurznachricht, sondern nach einer gründlichen ärztlichen Untersuchung.
Redakteurin Ina Dimitrova

